Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma TAICO Travel &Trade Inh. Stefan Knoll e. K. für die Besorgung von Reise-Visa
Bitte lesen Sie sich diese Bestimmungen und Bedingungen aufmerksam durch.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1. Wir (Auftragnehmer) handeln ausschließlich nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Etwaige von diesen Bedingungen abweichende Regelungen gelten nur, sofern sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Die von uns angebotene Dienstleistung beinhaltet die Überprüfung der eingereichten Visa-Anträge auf Vollständigkeit im Sinne der Anforderungen der jeweiligen Konsulate, die Veranlassung der
Vorlage und Abholung der Antragsunterlagen dortselbst auf einem geeigneten Wege, sowie die Rücksendung an die vom Auftraggeber gewünschte Adresse. (Rechtliche) Beratung ist nicht Vertragsgegenstand!
Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit für durch uns erteilte Auskünfte.
2. Eingehende Aufträge werden unverzüglich ausgeführt. Es liegt dabei allein in der Verantwortung des Auftraggebers die Antragsunterlagen terminlich so einzureichen, dass ihm bzw. den Reisenden zum
Zeitpunkt der geplanten Einreise in das visapflichtige Land ein gültiges Visum bzw. gültige Visa vorliegen, ebenso , dass die zu beantragenden Visa die gewünschte Aufenthaltsdauer am Reiseziel, in
Übereinstimmung mit den gültigen Visabestimmungen, abdecken. Vom Auftraggeber gesetzte Termine gleich welcher Art, sind für uns ein unverbindlicher Hinweis ohne jede rechtliche Bedeutung. Die
Entscheidung über Erteilung, Art und Dauer des Visums trifft das jeweilige Konsulat, die Fa. TAICO hat darauf keinen Einfluss.
§ 2 Vertragsabschluss
Mit Eingang Ihres Passes/der Pässe zusammen mit dem Auftragsformular, durch welches Sie der Fa. Taico Travel&Trade den Auftrag zur Visa-Besorgung erteilen und deren AGB als Grundlage des
Dienstleistungsvertrages anerkennen, gilt der Auftrag als erteilt. Die Vorlage des eingereichten Visumantrages/der eingereichten Visa-Anträge beim zuständigen Konsulat kann jedoch erst
erfolgen, wenn die Antragsunterlagen vollständig, in der Form wie vom indischen Konsulat gefordert, unterschrieben und mit Passfotos nach Vorgabe der indischen Behörden und, je nach zu beantragender
Visumart, ggf. weiteren vom Konsulat geforderten Nachweisen beim Auftragnehmer eingegangen sind. Als Tag des Einganges zählt der Werktag, an dem die vollständigen Unterlagen der Firma TAICO
Travel&Trade vor 09:00 Uhr vorliegen. Später eingehende Unterlagen können zur Bearbeitung erst dem folgenden Werktag zugerechnet werden.
Änderungen oder Auftragserweiterungen sind, vor Einreichung der Visa in den jeweiligen Konsulaten, wenn es für die rechtzeitige Erteilung und/oder Rücksendung der Visa erforderlich ist, auch per
E-Mail möglich. Unvollständige oder/und unlesbar ausgefüllte Anträge / Aufträge versuchen wir mit Ihrer Hilfe telefonisch oder auf einem anderen geeigneten Wege zu komplettieren. Für den
erhöhten Aufwand berechnen wir je Einzelfall 11,90 € inkl. MwSt..
Bitte schicken Sie keine Unterlagen, wenn Sie nicht mit diesen Regelungen einverstanden sind!
§ 3 Zahlung
Von uns per Post oder E-Mail/PDF versandte Rechnungen sind sofort zu Zahlung fällig. Wir versenden bearbeitete, visierte Pässe nach Zahlungseingang bei uns. Unabhängig davon steht es dem
Auftraggeber frei, seinen Pass persönlich in unserem Büro in Berlin anzuholen. Reisepässe werden nicht an dritte Personen ausgehändigt.
Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste/n Forderung/en angerechnet.
Gegenforderungen können nur aufgerechnet werden, wenn diese entweder unstreitig oder rechtskräftig sind.
Bei unklaren/widersprüchlichen Aufträgen die, weil Sie beispielsweise telefonisch nicht erreichbar sind, nicht
aufzuklären sind, Ihr Auftrag aber vom Charakter her erkennen lässt, dass die Bearbeitung keinen Aufschub duldet, werden wir für Sie das bestmögliche Visum beantragen. In einem solchen
Falle, oder wenn wir Zweifel an der Durchsetzung unserer Forderungen haben behalten wir uns vor, den Rechnungsbetrag per Nachnahme zu erheben. In diesem Falle werden
zusätzlich zum Rechnungsbetrag die Nachnahmegebühren (UPS) berechnet.
§ 3.1 Zahlungsverzug
Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder derselben unbegründet und
ohne den Auftragnehmer zu informieren widersprochen, so gerät der Kunde unmittelbar und ohne Mahnung in Verzug. Tritt dieser Fall ein, berechnen wir die entstandenen Bankgebühren in Höhe
von 6,- Euro an den Auftraggeber weiter. Die Unterlagen werden dann per UPS Nachnahme versandt (18,90 Euro Versandkosten).
Mit Eintritt des Verzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen aktuellen Basiszinssatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Haftung und Beschränkung
(1) Wir haften wie ein ordentlicher Kaufmann für die gewissenhafte Durchführung Ihres Auftrages. Da aber alle Entscheidungen über Annahme, Erteilung oder Ablehnung von Visa oder nderen
Konsulardienstleistungen bei den zuständigen Botschaften und Behörden liegen, können wir für den Erfolg Ihres Auftrages grundsätzlich keine Gewähr übernehmen. Ebenso übernehmen wir keine
Haftung für erteilte Auskünfte. Wir übernehmen ausdrücklich auch keine Haftung oder Gewähr für die Einhaltung etwaiger Fristen, unabhängig davon, welche Bedeutung diese für Sie bzw. Ihren
Auftrag haben.
(2) Wir haften nicht für den Verlust Ihrer Unterlagen oder für Versäumnisse oder Fehler durch die Konsulate oder Behörden. Dadurch evtl. entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. Der
Auftraggeber ist verpflichtet seinen Pass bzw. seine Dokumente unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung der gewünschten Leistung mit den von uns berechneten
bzw. gelieferten Leistungen und Auslagen zu überprüfen. Sollte ein Mangel an unserer Leistung vorliegen, ist uns dieser Umstand unverzüglich nach Zugang der Dokumente bei Ihnen anzuzeigen. In Ihrem
eigenen Interesse sollten Sie dieses in Schriftform tun.
(3) Unsere Haftung auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag ist, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde, auf
den 2-fachen Auftragswert beschränkt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) vorliegt noch
Leib, Leben oder Gesundheit verletzt wurden bzw. ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit gegeben ist.
(4) Für den Verlust von Reisedokumenten (Pässen) haften wir, soweit der Verlust in unseren Verantwortungsbereich fällt, im Höchstfalle mit den doppelten Verwaltungsgebühren für die Erstellung
von Ersatzdokumenten. Die Haftung für den Verlust Ihrer Dokumente auf dem Postweg oder innerhalb der Konsulate schließen wir grundsätzlich aus.
Da die Konsulate i.d.R. keine spezifischen Einlieferungsquittungen für die eingereichten Dokumente herausgeben, gilt unser Bearbeitungsvermerk
auf Ihrem Auftragsformular als Beweis für die ordnungsgemäße Einlieferung/Visumbeantragung im jeweiligen Konsulat. Gleiches gilt für den Versand per Einschreiben, wobei hier die (unspezifische)
Einlieferungsquittung der Post als Beweis für die ordnungsgemäße Aufgabe der Sendung und Erfüllung unserer Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag mit Ihnen gilt.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen das Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und Schäden so gering wie möglich zu halten. Leistungsträger
oder sonstige betriebsfremde Personen sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
§ 5 Auftragsstorno, Änderungen
(1) Aufträge zur Visa-Beantragung können nur in Ausnahmefällen, vor Abgabe der Unterlagen beim Konsulat des Reiselandes, zurückgezogen werden. Auf jeden Fall ist eine Entschädigung für unsere
Aufwendungen in Höhe von 20,- Euro zzgl. der jeweils gültigen MwSt. sowie die Gebühr für die Rücksendung Ihrer Unterlagen auf dem von Ihnen gewünschten Versandwege zu entrichten.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine bzw. geringere Kosten entstanden sind.
(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von uns nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden sind gestattet, soweit die Änderungen für die Ausführung des Auftrages notwendig werden und dadurch das Risiko des nicht rechtzeitigen Eintreffens Ihres
Visums/Ihrer Visa bzw. Dokumente vermindert werden kann. Eventuelle Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. Eine Garantie für die rechtzeitige Zustellung der Dokumente entsteht dadurch
nicht.
§ 6 Gerichtsstand
Gerichtstand für beide Seiten ist, sofern der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, Berlin. Es wird die Anwendung des deutschen Rechts vereinbart.
§ 7 Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder nichtig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Bitte keine Abmahnung ohne uns vorher zu kontaktieren.
Wir sind mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und Informationen bemüht, mit dem Inhalt oder der Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte / Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen nicht zu
verletzen. Sollte dieses Ihrer Meinung dennoch an irgendeiner Stelle der Fall sein, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten
Passagen unverzüglich entfernt oder berichtigt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme
ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
TAICO T&T / Stefan Knoll e. K.
Berlin, den 28.02.2003
(erweitert/geändert am 10.11.2010)
