Erforderliche Dokumente zum Beantragen des Visums für Indien:
- Reisepass im Original, mit einer Gültigkeit von mindestens noch 6 Monaten über die Gültigkeit des zu beantragenden Indien Visums hinaus
- Ein leserlich ausgefülltes Antragsformular für das Indien Visum mit Angaben zu Aufenthaltsdauer und Zweck des Besuches
- Zwei Passbilder (in Farbe)
- Ggf. zusätzliche Dokumente (nicht erforderlich bei Touristenvisa)
Für die Republik Indien gibt es folgende Visa-Arten:
Touristenvisum
Personen, die Indien als Touristen besuchen oder Freunde und Verwandte treffen wollen, erhalten ein Touristenvisum mit sechs Monaten Gültigkeit.
Touristenvisa können weder verlängert noch umgewandelt werden.
Eine zweimonatige Lücke ist vor der nächsten Einreise obligatorisch. Wenn man innerhalb 2 Monaten erneut nach Indien einreisen möchte, ist ein detaillierter Reiseplan (Travel itinerary) mit dem
Antrag einzureichen.
Gebühren: siehe Gebühren-Tabelle!
Businessvisum
Besucher, die geschäftlich nach Indien reisen, können Businessvisa mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr erhalten.
Business Visa mit längerer Gültigkeit (bis zu 5 Jahre) mit Berechtigung zu mehrfacher Einreise sind in Ausnahmefällen möglich. Alle Anträge werden im Einzelfall geprüft und
entschieden.
Geschäftsreisende sollten dem Antrag auf ein Businessvisum Kopien von Dokumenten des entsendenden Unternehmens beifügen, die über den Zweck ihrer Reise nach Indien Auskunft geben. Ein spezielles
Einladungsschreiben der einladenden Firma oder Organisation in Indien ist erforderlich.
Gebühren: siehe Gebühren-Tabelle!
Arbeitsvisum
Ein Arbeitsvisum können Personen erhalten, die ihre Beschäftigung bei einer Firma in Indien/Deutschland nachweisen.
Voraussetzungen:
- amtliche Registrierungsbescheinigung des indischen Unternehmens
- Arbeitsvertrag
- Zeugnis der (akademischen) Qualifikation/en.
Gebühren: siehe Gebühren-Tabelle!
Zur Beachtung: Arbeitsvisa können nur in Indien selbst verlängert werden.
Studentenvisum
Ein Studentenvisum wird erteilt, wenn die Zulassung zu anerkannten Universitäten und Institutionen in Indien nachgewiesen wird. Studentenvisa sind gültig für die Dauer des Studiengangs.
Voraussetzungen:
- Zulassung der indischen Hochschule
- Finanzielle Garantien
- Einwilligung der Eltern zum Studium im Ausland für Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gebühren: siehe Gebühren-Tabelle!
Transitvisum
Transitvisa werden erteilt für Zwischenaufenthalte in Indien auf dem Weg zu anderen Destinationen. Ein Transitvisum sollte von der Botschaft oder einem der Konsulate direkt vor Antritt der Reise eingeholt werden, da auf Flughäfen in Indien keine Transitvisa erhältlich sind.
Gebühren: siehe Gebühren-Tabelle!
Journalistenvisum (J Visa)
Journalisten können ein Visum für eine Aufenthaltsdauer von drei Monaten erhalten. Sie müssen Dokumente als Nachweis einreichen (Arbeitsausweis oder Originalschreiben einer anerkannten Nachrichtenagentur / Medienanstalt, bei der sie arbeiten oder von der Institution, in deren Auftrag sie in Indien arbeiten sollen. Die ursprüngliche Aufenthaltsdauer von drei Monaten kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag ist zu stellen an den
Publicity Officer,
XP Division, Ministry of
External Affairs, Shastri Bhawan, New
Delhi-110001. (e-Mail:
usxps(at)meadev.gov.in, Telefon Nr. +91
11 23383462, Fax Nr. +91 11 23387075).
Journalisten die nach Indien reisen, um in Büros ausländischer Medien/TV-Sender zu arbeiten, können auf Antrag ein J Visum direkt von der Botschaft erhalten, wenn sie ein Schreiben der entsendenden ausländischen Medien- bzw. TV Anstalt vorlegen. Dies gilt auch für Journalisten, die Korrespondenten in Indien ablösen bzw. ersetzen.
Einreisevisum
Für alle sonstigen Zwecke kann ein Einreisevisum beantragt werden. Einreisevisa werden erteilt in Abhängigkeit vom Zweck des Besuches, der Berechtigung und auf Grundlage individueller Prüfung.
Hinweise der Botschaft:
1. Einmal gezahlte Visumgebühren werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Die Gebühr sollte erst entrichtet werden, wenn die korrekte Art und Dauer des Visum feststehen
2. Das Visum ist vom Ausstellungsdatum an gültig
3. Die Annahme des Visumantrages hat nicht automatisch die Bewilligung eines Visum zur Folge.
4. Die Antragsteller sollten alle Details in ihren Visa, in den Pässen, in den OCI/PIO Karten und in anderen Konsulats- Dokumenten sofort bei Erhalt überprüfen, eventuelle Unstimmigkeiten beanstanden und die Dokumente zur Korrektur zurückreichen. Erfolgt dies nicht, so tragen Botschaft von Indien und die Konsulate keine Verantwortung für die Konsequenzen. Für Nachteile aus zeitlichen Verzögerungen, aus welchem Grund auch immer und unabhängig davon, wie wichtig Ihr Reisetermin für Sie ist, haften weder die Botschaften/Konsulate noch die beauftragten Visa-Dienste.
5. Alle Reisenden nach Indien, besonders Inhabern langfristiger Visa, wird geraten, sich vor der Einreise mit den jeweils neuesten Immigrations- und Einreiseregelungen vertraut zu machen!
6. Antragstellern für Arbeits-, Geschäfts- und touristische Visa wird empfohlen, sich die Visabestimmungen auf der Webseite der Indischen Botschaft gründlich durchzulesen.
7. Nicht-EU Angehörige müssen mit der Visa-Beantragung eine gültige Aufenthalterlaubnis und eine Anmeldebescheinigung einreichen, die ihren legalen Aufenthalt in Deutschland seit mindestens einem Jahr vor Antragstellung bestätigt. Ansonsten muss der Visum-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden.
Für Nicht-EU Angehörige werden zusätzlich zur Visumgebühren erhoben. Im Falle des Geschäftsvisum ist die Aufenthalterlaubnis für mindestens zwei Jahre in Deutschland gefordert.
8. Alle Informationen über diese Web-Site sind lediglich eine unverbindliche Hilfestellung ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie begründen keinerlei Anspruch auf Erteilung eines Visums oder Haftung für eventuelle Nachteile durch Auslassungen oder fehlerhafte Informationen.
Hinweise der Botschaft:
1. Einmal gezahlte Visumgebühren werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Die Gebühr sollte erst entrichtet werden, wenn die korrekte Art und Dauer des Visum feststehen
2. Das Visum ist vom Ausstellungsdatum an gültig
3. Die Annahme des Visumantrages hat nicht automatisch die Bewilligung eines Visum zur Folge.
4. Die Antragsteller sollten alle Details in ihren Visa, in den Pässen, in den OCI/PIO Karten und in anderen Konsulats- Dokumenten sofort bei Erhalt überprüfen, eventuelle Unstimmigkeiten beanstanden und die Dokumente zur Korrektur zurückreichen. Erfolgt dies nicht, so tragen Botschaft von Indien und die Konsulate keine Verantwortung für die Konsequenzen. Für Nachteile aus zeitlichen Verzögerungen, aus welchem Grund auch immer und unabhängig davon, wie wichtig Ihr Reisetermin für Sie ist, haften weder die Botschaften/Konsulate noch die beauftragten Visa-Dienste.
5. Alle Reisenden nach Indien, besonders Inhabern langfristiger Visa, wird geraten, sich vor der Einreise mit den jeweils neuesten Immigrations- und Einreiseregelungen vertraut zu machen!
6. Antragstellern für Arbeits-, Geschäfts- und touristische Visa wird empfohlen, sich die Visabestimmungen auf der Webseite der Indischen Botschaft gründlich durchzulesen.
7. Nicht-EU Angehörige müssen mit der Visa-Beantragung eine gültige Aufenthalterlaubnis und eine Anmeldebescheinigung einreichen, die ihren legalen Aufenthalt in Deutschland seit mindestens einem Jahr vor Antragstellung bestätigt. Ansonsten muss der Visum-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden.
Für Nicht-EU Angehörige werden zusätzlich zur Visumgebühren erhoben. Im Falle des Geschäftsvisum ist die Aufenthalterlaubnis für mindestens zwei Jahre in Deutschland gefordert.
8. Alle Informationen über diese Web-Site sind lediglich eine unverbindliche Hilfestellung ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie begründen keinerlei Anspruch auf Erteilung eines Visums oder Haftung für eventuelle Nachteile durch Auslassungen oder fehlerhafte Informationen.
